Niedersächsischer Sachkundenachweis
In Niedersachsen ist jeder Ersthundebesitzer bzw. jeder Hundbesitzer, der in den letzten zehn Jahren nicht mindestens zwei Jahre am Stück einen Hund angemeldet hatte, dazu verpflichtet, den Niedersächsichen Sachkundenachweis zu erbringen. Dieser besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung sollte man vor Anschaffung des Hundes erfolgreich absolviert haben, ab dann ist die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres zu erbringen.
Die theoretische Prüfung ist ein online Test, der 35 Fragen aus 7 Kategorien beinhaltet. Insgesamt müssen 70% der Fragen richtig beantwortet werden, und aus jeder Kategorie mindestens 50%. Als Vorbereitung empfehle ich ausschließlich die Bücher "Sachkunde für Hundehalter" von Dorit Feddersen Petersen oder von Ziemer und Falke "Der neue Hundeführerschein". Die Gebühren für die theoretische Prüfung sind 70 Euro.
Die praktische Prüfung kann sofort nach Bestehen der Theorie absolviert werden, vorausgesetzt, der Hund ist mindestens 12 Monate alt. Ich empfehle, diese Vorschrift unbedingt einzuhalten. Der Prüfling muss nicht der Halter des Hundes sein. Bei dieser Prüfung wird nicht die Leistung des Hundes, sondern die Fähigkeit des Hundehalters, den Hund in der Öffentlichkeit angemessen zu führen, begutachet. Die Gebühren für die praktische Prüfung sind 80 Euro.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gern bei mir. Termine für die Prüfung vereinbaren wir dann individuell.